Datenschutzhinweise für Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften
(Art. 13 und 14 DSGVO)
1. Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen
Tanja Griebel
Fanny Jilg
Schäfflestraße 19
60389 Frankfurt am Main
2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Tätigkeit als Vormund gemäß §§ 1774 ff. BGB oder als Ergänzungspflegerin gemäß § 1809 BGB.
Im Rahmen unserer Tätigkeit verarbeiten wir personenbezogene Daten zur Ausübung der durch das Familiengericht übertragenen Aufgaben, insbesondere für:
Kontaktaufnahme zum Kind / zu Eltern / Bezugspersonen
Ermittlung der subjektiven und objektiven Interessen des Kindes
Vertretung der gesetzlichen Rechte des Kindes im Rahmen der Aufgabenkreise
Vertretung des Kindes im Gerichtsverfahren
Erstellung von Berichten und Stellungnahmen für das Familiengericht
Erfüllung gesetzlicher Informations-, Mitteilungs-, Auskunfts- und Aufbewahrungspflichten
Abwehr von Haftungsansprüchen
Ihre Daten werden verarbeitet, um die uns vom Familiengericht übertragenen Aufgaben und Pflichten erfüllen zu können.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung).
3. Quelle der Daten
Sofern wir Ihre Daten nicht unmittelbar von Ihnen erhalten haben, werden diese – soweit zur Aufgabenerfüllung erforderlich – von folgenden Stellen erhoben:
Jugendamt / öffentliche Stellen
Familiengericht / Nachlassgericht
Angehörige oder sonstige Dritte
Rechtliche Vertreter*innen und rechtsberatende Berufe
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
4. Empfänger der personenbezogenen Daten
Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich im erforderlichen Umfang an:
das bestellende Familiengericht
Sozialleistungs- und Sozialversicherungsträger (z. B. Jugendamt, Jobcenter, Krankenkassen)
Soziale Dienste (z. B. Jugendamt)
Personen der Alltagssorge (Pflegeeltern, Einrichtungen)
ggf. Ausländerbehörden
Steuerberatung, soweit für die Abrechnung notwendig
5. Kategorien verarbeiteter personenbezogener Daten
Es können u. a. folgende Daten verarbeitet werden:
Familien- und Vorname
Geburtsdatum, ggf. Geburtsort
Staatsangehörigkeit / aufenthaltsrechtlicher Status
Anschrift
Gerichtsentscheidungen, Schriftverkehr
Angaben zu Einkommen und Vermögen der Eltern, soweit relevant
Krankenversicherungsdaten
6. Dauer der Speicherung
Daten aus Vormundschafts- und Ergänzungspflegeschaftsakten sind aufgrund ihrer langfristigen Bedeutung 30 Jahre nach Volljährigkeit des Mündels aufzubewahren.
Eine Löschung erfolgt, sobald gesetzliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.
7. Betroffenenrechte
Sie haben nach der DSGVO folgende Rechte:
Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)
Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, sofern gesetzlich zulässig (Art. 17, 18 DSGVO)
Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
https://datenschutz.hessen.de